Neuen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung

30.10.2024
Neuen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung

Der Gemeinderat hat die neuen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung am 6. Juni 2024 beschlossen.

In einem fast zweijährigen Prozess wurden die Richtlinien überarbeitet. Den Auftakt machte eine Klausur des gemeinderätlichen Sportausschusses, weitere Abstimmungsgespräche und Beratungen im Sportausschuss folgten. Neu aufgenommen wurde unter anderem ein Fördertatbestand für den Klimaschutz. Energetische Sanierungen der Vereinsanlagen werden im laufenden Doppelhaushalt mit drei Millionen Euro großzügig unterstützt. Ab dem nächsten Doppelhaushalt stehen mehr Mittel dafür zur Verfügung. Dies ist vor dem Hintergrund des Ziels, die Landeshauptstadt bis 2025 klimaneutral zu machen besonders erfreulich. Die neuen Richtlinien finden Sie hier.

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