Fördergeld-Antrag: Digitalisierung im Stuttgarter Sport 2026
Hier gibt es Informationen und den Antrag für das Projekt "Digitalisierung im Stuttgarter Sport"
Der Sportkreis Stuttgart unterstützt Stuttgarter Sportvereine auch im Jahr 2026 dabei, ihre Vereinsarbeit digital weiterzuentwickeln. Mit dem Förderprogramm „Digitalisierung im Stuttgarter Sport“ können Vereine gezielt Projekte umsetzen, die Strukturen modernisieren, Abläufe vereinfachen und den Verein nachhaltig zukunftsfähig machen.
Ziel des Förderprogramms
Ziel des Programms ist es, die Vereinsarbeit effizienter zu gestalten und Sportvereine bei der Bewältigung digitaler Herausforderungen zu unterstützen – von der internen Organisation über Kommunikation bis hin zu digitalen Verwaltungsprozessen.
Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, die Mitglied im Sportkreis Stuttgart sind. Die Fördermittel werden von der Landeshauptstadt Stuttgart bereitgestellt und stehen in einem begrenzten Gesamtvolumen zur Verfügung. Der Sportkreis Stuttgart behält sich vor, Anträge abhängig von Anzahl und Gesamtvolumen anteilig zu fördern.
Für das Förderjahr 2026 gelten zwei Antragsstichtage:
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31. März 2026
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31. Oktober 2026
Innerhalb des jeweiligen Antragszeitraums können auch bereits begonnene Maßnahmen beantragt werden.
Förderfähig sind Digitalisierungsmaßnahmen,
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deren Projektbeginn nach dem 01. Januar 2022 liegt und
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die im Förderjahr 2026 umgesetzt werden.
Eine Doppelförderung derselben Maßnahme über die Sportförderrichtlinien der Stadt Stuttgart (digitale Ausstattung) ist nicht zulässig.
Neu ab 2026: Förderung von Hardware möglich
Ab dem Förderjahr 2026 können erstmals auch Anträge für digitale Hardware über den Sportkreis Stuttgart eingereicht werden.
Dabei gilt:
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Hardware- und Softwaremaßnahmen müssen klar voneinander getrennt werden.
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Anträge sind entweder separat einzureichen oder bei einem gemeinsamen Projekt in der Maßnahmenbeschreibung eindeutig aufzuschlüsseln.
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Die Kostenanteile für Hardware sowie für Software und Dienstleistungen sind jeweils getrennt auszuweisen.
Diese Trennung ist Voraussetzung für die Prüfung und Abwicklung der Förderung.
Die beantragten Mittel sind ausschließlich für die im Antrag beschriebene Maßnahme verwendet werden.
Alle Ausgaben sind durch geeignete Belege (z. B. Rechnungen oder Zahlungsnachweise) nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31.Dezember 2026 beim Sportkreis Stuttgart einzureichen.
Nicht verwendete oder zweckentfremdete Fördermittel sind vollständig an den Sportkreis Stuttgart zurückzuzahlen.
Bei Fragen zum Förderantrag oder zum Verfahren steht David Klauke vom Sportkreis Stuttgart per Mail (david.klauke@sportkreis-stuttgart.de) oder Telefon (0711 28077648) zur Verfügung.